
Wer auf den Tausch von sperrigen Gasflaschen im Wohnmobil verzichten möchte, oder wem die üblichen Gasflaschen zu klein sind, der landet früher oder später bei fest verbaubaren Gastankflaschen. Einmal eingebaut, werden sie dann direkt an LPG-Tankstellen wiederbefüllt.
Die herkömmlichen Wechsel-Gasflaschen werden gegen geprüfte und zugelassene Gastanks (Gasdruckbehälter zur Selbstbetankung) im Flaschenschrank, oder auch Gasschrank genannt, ausgetauscht. Dies erfolgt nach vorgeschriebenen und mit der Prüforganisation abgesprochenen Vorgaben.
Die verbauten „Gasdruckbehälter zur Selbstbetankung“ werden an zugelassene Halter mit Stahlbändern festmontiert. Die Gastanks werden zusätzlich durch den Unterboden mit einer individuell angepassten Unterkonstruktion mit dem Rahmen/Hilfsrahmen verbunden. Die Verrohrung Abnahme-seitig erfolgt in 8 mm Stahlrohr, und verbindet Gastank mit der am Fahrzeug vorhandenen Kontroll-Einheit.
Zum Befüllen wird in Absprache mit dem Eigentümer ein geeigneter Platz für den Befüll-Stutzen in der Außenhülle nahe des Gaskastens des Wohnmobils abgesprochen und platziert.
Sind die Einbauten erfolgreich abgeschlossen, führen wir Ihr Fahrzeug bei der Prüforganisation vor und lassen die Anlage abnehmen. Ihre Aufgabe wird lediglich das Eintragen in die Fahrzeugpapiere bei der jeweilig zuständigen Zulassungsstelle sein.
Eine umfangreiche Dokumentations-Mappe mit Bildern zum Umbau, den gesetzlichen Unterlagen, sowie Prüfberichte, Abnahmeunterlagen und neues Gasprüfbuch erhalten Sie bei Übergabe.
Im individuellen Beratungsgespräch können wir Sie über optional erhältliche Zusatzausstattungen wie z. B. Füllstandsanzeiger per Handy ect. Ausreichend informieren und beraten.
Unsere Umbauten erfüllen folgende Vorschriften und sind in Zusammenarbeit mit der Prüforganisation zugelassen.
Vorgeschrieben ist:
“Kraftstoffbehälter müssen so angebracht und befestigt sein, dass sie im gefüllten Zustand folgenden Beschleunigungen (ohne Beschädigung) standhalten:
Fahrzeuge der Klassen M1 und N1:
a) 20 g in Fahrtrichtung
b) 8 g horizontal, rechtwinklig zur Fahrtrichtung.”
Quelle: Regelung 67 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)
Wohnmobile gehören zur Fahrzeugklasse M1. Die Befestigung bezieht sich also nur auf die G-Kräfte, die im Fahrzeug wirken. Üblicherweise muss hier kein Praxistest durchgeführt werden, sondern theoretische Berechnungen reichen aus, um eine antsprechende Befestigung nachzuweisen. Oft wird auch von fester Verrohrung gesprochen, wenn es um Gastanks geht. In der UNECE-Regelung findet sich darüber aber nichts.
